Viele eSports-Organisationen, die seit Jahren in der Branche aktiv sind und immer wieder Erfolge erzielen, haben seit ihrer Gründung regelmäßig Probleme mit Sponsoren und Werbepartnern erlebt, die ihren mündlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Diese Schwierigkeiten treten nahezu jährlich oder sogar monatlich auf, was die Frage aufwirft, ob dies im eSport allgemein üblich ist oder ob es in dieser Branche besonders ausgeprägt ist.
Wir haben uns im Breitensport umgehört, und auch dort sieht es allgemein nicht besser aus. Allerdings gibt es hier oft lokale Sponsoren, denen es eher peinlich ist, eine Rechnung mal nicht gezahlt zu haben, denn so etwas spricht sich schnell im Verein, um den Verein und in der Stadt oder dem Dorf herum.
Viele Unternehmen wenden sich an eSports-Organisationen mit der Bitte, ihre Marke und Produkte zu repräsentieren, sei es online oder auf Messen. Die Bereitschaft, solche Präsentationen durchzuführen, ist groß, jedoch werden die Werbekampagnen oft erst Monate nach der Kampagne gezahlt – oder auch gar nicht. Trotz dieser ungünstigen Bedingungen akzeptieren viele Organisationen solche Angebote, da die Präsentationsmöglichkeiten auf Messen für ihre PR entscheidend sind.
Nach Erbringung der Leistungen erstellen die Organisationen ordnungsgemäße Rechnungen mit klar definierten Zahlungsfristen, die in der Regel zwischen 14 und 30 Tagen liegen. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, tritt der Schuldner automatisch in Verzug – bei Verbrauchern spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt, es sei denn, es wurde eine andere Frist vereinbart. Bei Unternehmen kann der Verzug früher eintreten, je nach vertraglicher Vereinbarung.
In vielen Fällen bleibt die Zahlung jedoch aus, weshalb die Organisationen zunächst eine Zahlungserinnerung versenden, gefolgt von weiteren Mahnungen. Zwar ist eine Mahnung rechtlich nicht zwingend erforderlich, um den Verzug zu begründen, sie unterstreicht jedoch die Ernsthaftigkeit der Forderung.
Bleiben die Mahnungen erfolglos, leiten die Organisationen ein gerichtliches Mahnverfahren ein, indem sie beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Dieser stellt eine förmliche Zahlungsaufforderung dar und versetzt den Schuldner offiziell in Verzug. Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. Erfolgt kein Widerspruch, können die Organisationen einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Kommt der Schuldner auch dem Vollstreckungsbescheid nicht nach, leiten die Organisationen die Zwangsvollstreckung ein. Dies kann durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen, der die Forderung eintreibt, oder durch Maßnahmen wie Kontopfändungen oder Lohnpfändungen.
In den letzten Jahren mussten viele eSports-Organisationen zahlreiche Mahnbescheide und Klagen einreichen, wobei einige der betroffenen Unternehmen inzwischen insolvent gegangen sind. In solchen Fällen können die Organisationen ihre Forderungen nur noch zur Insolvenztabelle anmelden und erhalten meist nur einen Bruchteil des ursprünglich geschuldeten Betrags aus der Insolvenzmasse zurück.
Leider hat es sich in den letzten Jahren eingebürgert, dass Zahlungsziele über Monate hinweg nicht eingehalten werden. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand ist inzwischen so hoch, dass er den Nutzen häufig übersteigt.
Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft eine bessere und verlässlichere Zusammenarbeit mit Sponsoren und Partnern etabliert wird, um den nachhaltigen Erfolg von eSports-Organisationen zu sichern.
Verfasser: Thorsten Mohr
Bildquelle: KI – DALL-E